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Der IWF auf einen Blick
Informationsblatt

Juli 2000

  • Der Internationale Währungsfonds (IWF) wurde am 27. Dezember 1945 mit der Unterzeichnung eines Übereinkommens durch 29 Länder offiziell ins Leben gerufen; ausgearbeitet wurde das Übereinkommen auf einer Konferenz in Bretton Woods, im amerikanischen Bundesstaat New Hampshire (1. bis 22. Juli 1944). Der IWF nahm seine Finanzoperationen am 1. März 1947 auf.

  • Derzeitige Mitgliedschaft: 182 Länder.

  • Quotensumme: 210 Mrd. SZR (fast 300 Mrd. US-$), im Anschluss an eine 45-prozentige Quotenerhöhung, die am 22. Januar 1999 in Kraft trat.

  • Leitende Organe: Gouverneursrat, Internationaler Währungs- und Finanzausschuss, Exekutivdirektorium.

  • Geschäftsführender Direktor: Horst Köhler (aus Deutschland).

  • Personal: Ungefähr 2 700 Mitarbeiter/innen aus 123 Ländern.

  • Rechnungseinheit: Sonderziehungsrecht (SZR). Mit Stand vom 8. August 2000 betrug ein SZR 1,30904 US-$.
 

Im Übereinkommen verankerte Ziele

Der IWF wurde geschaffen, um die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Währungspolitik zu fördern; die Ausweitung und ein ausgewogenes Wachstum des Welthandels zu erleichtern; die Stabilität der Wechselkurse zu fördern; bei der Errichtung eines multilateralen Zahlungssystems mitzuwirken; den Mitgliedsländern in Zahlungsbilanzschwierigkeiten die allgemeinen Fondsmittel zeitweilig und unter angemessenen Sicherungen zur Verfügung zu stellen und die Dauer und das Ausmaß der Ungleichgewichte der internationalen Zahlungsbilanzen der Mitgliedsländer zu verringern.

Tätigkeitsbereiche

Überwachung ist das Verfahren, mittels dessen der IWF die Wechselkurspolitik seiner Mitgliedsländer im Rahmen einer umfassenden Analyse der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der wirtschaftspolitischen Strategie eines jeden Mitgliedslandes beurteilt. Der IWF erfüllt die ihm obliegenden Überwachungsaufgaben durch: jährliche bilaterale Artikel-IV-Konsultationen mit einzelnen Ländern; halbjährliche multilaterale Überwachung im Zusammenhang mit seiner Beratung über die weltwirtschaftlichen Aussichten (WEO - World Economic Outlook); sowie vorsorgliche Kreditabkommen, erweiterte Überwachung und Programmaufsicht, die dem Mitgliedsland auch ohne Inanspruchnahme von IWF-Mitteln eine strikte laufende Beobachtung durch den Fonds zusichern. (Vorsorgliche Kreditabkommen dienen dem Zweck, das internationale Vertrauen in die Wirtschaftspolitik eines Mitgliedslandes zu stärken. Die Programmaufsicht kann die Aufstellung von Richtgrößen im Rahmen eines sogenannten ,,Schattenprogramms” beinhalten, sie bedeutet jedoch keine formelle Billigung durch den IWF.)

Finanzhilfen schließen Kredite und Darlehen ein, die der IWF Mitgliedsländern in Zahlungsbilanzschwierigkeiten zur Unterstützung ihrer wirtschaftspolitischen Anpassungs- und Reformmaßnahmen gewährt. Mit Wirkung vom 30. Juni 2000 unterhielt der IWF Finanzierungsvereinbarungen mit 90 Ländern für bewilligte Kredite in Höhe von insgesamt 49,5 Mrd. SZR (ungefähr 66,2 Mrd. US-$).

Ausstehende IWF-Kredite und Darlehen
(Mrd. SZR; Ende Juni 2000)
Welt 49,5
Afrika 6,5
Asien 18,2
Europa 15,6
Naher Osten 0,6
Westliche Hemisphäre 8,5

Technische Hilfe besteht aus Fachkenntnissen und Unterstützung, die der IWF seinen Mitgliedsländern in mehreren breitgefassten Bereichen zur Verfügung stellt: Gestaltung und Umsetzung der Geld- und Fiskalpolitik; Institutionsaufbau (wie die Errichtung von Zentralbanken oder Schatzämtern); Durchführung von Transaktionen mit dem IWF und deren Rechnungslegung; Erfassen und Aufbereitung statistischer Daten; Ausbildung von Beamten aus Mitgliedsländern im IWF-Institut und — gemeinsam mit anderen internationalen Finanzorganisationen — durch das Gemeinsame Wien-Institut, das Regionale Fortbildungsinstitut in Singapur, das Regionale Ausbildungsprogramm im Nahen Osten und das Gemeinsame Afrika-Institut.

IWF-Finanzierungsmechanismen

Der IWF stellt Mitgliedsländern seine Mittel über verschiedene Kreditfazilitäten zur Verfügung. Mit Ausnahme der Armutsbekämpfungs- und Wachstumsfazilität (PRGF), ehemals die Erweiterte Strukturanpassungsfazilität, ESAF (siehe unten) beansprucht ein Mitgliedsland die finanziellen Ressourcen des Fonds, indem es Reserveaktiva (allgemein verwendbare Währungen und SZR) gegen einen entsprechenden Betrag seiner eigenen Währung vom Fonds kauft (zieht). Der IWF erhebt auf diese Ziehungen Gebühren und verlangt, dass das betreffende Mitgliedsland innerhalb eines bestimmten Zeitraums seine eigene Währung vom Fonds zurückkauft (zurückzahlt).

Finanzpolitiken des IWF

Unter den Finanzpolitiken des IWF sind die Modalitäten für die Inanspruchnahme seiner finanziellen Mittel zu verstehen. Dazu gehören:

  • Reservetranchenpolitik. Ein Mitgliedsland hat eine Reservetranchen-Position im IWF, die die Reserveaktiva widerspiegelt, die es dem IWF überwiesen hat, und die daran gemessen wird, wie sehr seine Quote die IWF-Bestände an seiner Währung übersteigt. Bei Vorliegen eines Zahlungsbilanzbedarfs kann ein Mitglied jederzeit den vollen Betrag seiner Reservetranche ziehen. Eine solche Ziehung bedeutet keine Inanspruchnahme von IWF-Kredit, da die Reserveposition eines Landes als Teil der Devisen des Mitglieds angesehen wird, und sie unterliegt keiner Rückzahlungspflicht.

  • Kredittranchenpolitik. Die Kredite des Fonds unter regulären Fazilitäten werden den Mitgliedsländern in Tranchen (Teilbeträgen) von jeweils 25 % ihrer Quote zur Verfügung gestellt. Für Ziehungen in der ersten Kredittranche müssen die Mitglieder nachweisen, dass sie angemessene Anstrengungen zur Überwindung ihrer Zahlungsbilanzschwierigkeiten unternehmen, und es gibt keinen Abruf in Teilbeträgen. Ziehungen in den oberen Kredittranchen (über 25 %) werden gewöhnlich in Teilbeträgen abgerufen, sofern bestimmte Bedingungen oder ,,Erfüllungskriterien” eingehalten werden.

  • Notfinanzierungspolitik. Der IWF stellt Notfinanzierung bereit, um seinen Mitgliedern bei der Überwindung von Zahlungsbilanzproblemen beizustehen, die auf plötzliche unvorhersehbare Naturkatastrophen zurückgehen oder nach Beendigung schwerer Konflikte entstanden sind. Gewöhnlich erfolgt dies in Form von Direktkäufen von bis zu 25 % der Quote, sofern das Mitglied mit dem IWF zusammenarbeitet. Bei Ländern nach Beendigung schwerer Konflikte kann ein zusätzlicher Zugang zu bis zu 25 % der Quote gewährt werden.

Reguläre IWF-Fazilitäten

Bereitschaftskreditvereinbarungen: dazu bestimmt, kurzfristige Zahlungsbilanzunterstützung bereitzustellen für Defizite, die zeitweiliger und zyklischer Art sind; solche Vereinbarungen erstrecken sich typischerweise über einen Zeitraum von 12 bis 18 Monaten. Ziehungen erfolgen vierteljährlich in Teilbeträgen, und die Vergabe ist an die Einhaltung zuvor vereinbarter Erfüllungskriterien sowie die Vollendung regelmäßiger allgemeiner Programmüberprüfungen gebunden. Rückzahlungen erfolgen binnen 3¼ bis 5 Jahren nach einer Ziehung.

Erweiterte Fondsfazilität (EFF): dazu bestimmt, mittelfristige Programme zu unterstützen, die im allgemeinen eine Laufzeit von drei Jahren haben. Die EFF zielt auf die Überwindung von Zahlungsbilanzschwierigkeiten ab, die aus makroökonomischen und strukturellen Problemen resultieren. Die Erfüllungskriterien lassen sich mit den Kriterien der Bereitschaftskreditvereinbarungen vergleichen, und die Rückkäufe erfolgen binnen 4½ bis 10 Jahren.

Konzessionäre Hilfe

Armutsbekämpfungs- und Wachstumsfazilität (PRGF): eingerichtet als ESAF im Jahre 1987, aufgestockt und verlängert 1994 und weiter gestärkt im Jahre 1999, um die Armutsbekämpfung zu einem ausdrücklicheren Kernelement zu machen. Der Zweck der Fazilität besteht darin, Programme zu unterstützen, um Zahlungsbilanzpositionen beträchtlich und nachhaltig zu stärken und um dauerhaftes Wachstum zu fördern und so den Lebensstandard zu erhöhen und die Armut zu verringern. Zur Zeit haben 80 einkommensschwache Länder Anspruch auf die PRGF. Die Darlehen werden im Rahmen von dreijährigen Vereinbarungen vorbehaltlich der Einhaltung von Erfüllungskriterien und der Durchführung von Programmüberprüfungen vergeben. Die Darlehen haben einen jährlichen Zinssatz von 0,5 %, eine tilgungsfreie Zeit von fünfeinhalb Jahren und eine Laufzeit von zehn Jahren.

Initiative für hochverschuldete arme Länder (HIPC): Die HIPC-Initiative, die 1996 verabschiedet wurde, gewährt anspruchsberechtigten Ländern außerordentliche Hilfe zur Senkung ihrer Auslandsverschuldung auf ein tragfähiges Niveau, um sie dadurch in die Lage zu versetzen, ihre Auslandsschulden zu bedienen, ohne weitere Schuldenerleichterung zu benötigen und ohne ihr Wachstum zu beeinträchtigen. Es handelt sich um einen umfassenden Ansatz der Schuldenerleichterung, der multilaterale Gläubiger, den Pariser Club sowie andere öffentliche und bilaterale Gläubiger erfasst. Die Hilfe im Rahmen der HIPC-Initiative ist auf Länder begrenzt, die Anspruch auf die PRGF und Kredite der IDA haben und die eindeutig nachgewiesen haben, dass sie die Erfüllungskriterien im Rahmen von PRGF- und IDA-unterstützten Programmen einhalten. Der eindeutige Nachweis für die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zielt darauf ab, dafür Sorge zu tragen, dass die Schuldenerleichterung sinnvoll eingesetzt wird. Vor kurzem eingeführte Erweiterungen der HIPC-Initiative zielen darauf ab, eine tiefere, breitere und schnellere Schuldenerleichterung zu gewähren. Den Erwartungen zu Folge könnten sich bis zu 36 IWF-Mitglieder für Hilfe im Rahmen der erweiterten Initiative qualifizieren.

Sonderfazilitäten

Fazilität zur Kompensierung bei Exporterlösausfällen (CFF): stellt Mitgliedsländern Finanzhilfe bereit bei zeitweiligen Exporterlösausfällen oder Mehrkosten für Getreideeinfuhren. Rückkäufe erfolgen binnen 3¼ bis 5 Jahren.

Fazilität zur Stärkung von Währungsreserven (SRF): stellt Mitgliedsländern Finanzhilfe bereit bei außergewöhnlichen Zahlungsbilanzschwierigkeiten, die auf einen umfangreichen kurzfristigen Finanzierungsbedarf zurückgehen, der infolge eines plötzlichen, störenden Vertrauensschwundes am Markt entstanden ist. Rückkäufe sollen binnen 1 bis 1½ Jahren erfolgen, können aber mit der Zustimmung des IWF-Exekutivdirektoriums auf 2 bis 2½ Jahre verlängert werden. Es wird ein Aufschlag von 3,0 bis 5,0 Prozentpunkten erhoben, um Anreize für eine frühzeitige Rückzahlung zu geben.

Vorsorgliche Kreditlinie (CCL): sie zielt darauf ab, die Ausbreitung einer Krise zu verhindern. Während die SRF für die Mitglieder vorgesehen ist, die sich bereits in einer Krise befinden, ermöglicht es die CCL Ländern, deren Wirtschaftslage im Wesentlichen solide ist und deren Politik gut ist, eine vorbeugende Finanzhilfe einzurichten für den Fall, dass eine Krise eintritt. Falls erforderlich wird eine kurzfristige Finanzhilfe bereitgestellt, um den Mitgliedern dabei zu helfen, einen Finanzierungsbedarf für die Zahlungsbilanz zu decken, der sich aus einem plötzlichen und störenden Vertrauensverlust auf dem Markt ergibt, der auf Ansteckungseffekte zurückzuführen ist und zum großen Teil durch Umstände außerhalb der Kontrolle des Mitglieds entstanden ist. Die Rückkaufbedingungen und der Aufschlag entsprechen denjenigen der SRF.


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